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Bayern zahlt STRABS-Beiträge teilweise zurück

Wer ab 2014 STRABS-Beiträge bezahlen musste kann u.U. Rückerstattung beantragen.

Es können Beiträge über 2 000 € in Rechnung gestellt werden, wenn das Einkommen als Einzelverdiener unter 100 000 € liegt.

Antragsstelle und Antragswege werden noch veröffentlicht.

 

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Flyer (PDF)

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