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Was ist neu im Jahr 2020?

Das Jahr 2020 ist ein Schaltjahr. Der Jahreswechsel hält einige Änderungen parat, die Einfluss auf die private Haushaltsplanung und das private Umfeld haben können. Wer wo von den Neuerungen in 2020 betroffen ist, zeigt unser Überblick.

Geld
Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro.
Neu ist ein Mindestlohn für Auszubildende. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt er 515 Euro.
Zum 1. Juli steigen die Renten im Westen um 3,15 Prozent, in Ostdeutschland um 3,92 Prozent.
Für Betriebsrentner gibt es einen neuen Freibetrag: Für die ersten 159,25 Euro Rente werden keine Beiträge zur Krankenversicherung fällig.
Der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher steigt für alleinstehende Erwachsene von 424 auf 432 Euro.
Der Grundfreibetrag erhöht sich um 240 auf 9.408 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
Getrennt lebende Eltern müssen mehr für den Unterhalt ihrer Kinder bezahlen.
Elektronische Zeitungen, Zeitschriften und E-Books sowie Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden werden billiger. Für sie gilt nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt bisher 19 Prozent.
Strom wird teurer. Grund dafür ist die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG), die um 5,5 Prozent steigt.
Bei jedem Einkauf im Laden und beim Bezahlen in der Gastronomie müssen Kunden einen Kassenbon bekommen. Damit sollen Betrügereien bei der Steuer verhindert werden.
Höhere Verpflegungspauschale für Arbeitnehmer.
In Bayern bekommen Eltern die ihre ein- bis dreijährigen Kinder in Betreuung geben 100 Euro Krippengeld. Einkommenslimit sind dabei 60000 Euro.
Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose erhalten ab Januar 1,88 Prozent mehr.
Weniger Unterhalt für die Eltern: Erwachsene Kinder müssen nun nur noch in Ausnahmefällen Unterhalt für ihre Eltern entrichten, die in einem Pflegeheim untergebracht sind und Sozialhilfe beziehen. Die Kinder müssen nur noch bezahlten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt.

Verkehr
Bahn fahren wird billiger. Der Mehrwertsteuersatz auf die Tickets sinkt von 19 auf 7 Prozent.
Fliegen wird geringfügig teurer. Die Luftverkehrssteuer steigt zum April innerhalb der EU um mehr als 5 auf 13,03 Euro pro Ticket. Auf der Langstrecke steigt die Steuer um rund 18 auf 59,43 Euro.
Das Bußgeld wird angehoben. Falsch parken auf Geh- oder Radwegen sowie das Halten in "zweiter Reihe" kostet z.B. statt 15 Euro mindestens 55 Euro.
Die Kaufprämie für Elektroautos steigt. Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro werden mit 6.000 statt 4.000 Euro gefördert.
Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B darf man auch kleine Motorräder bis 125 ccm und 15 PS fahren. Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, neun Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis, fünf Jahre Führerschein B.

Gesetze
Studium für Hebammen: Ihre Ausbildung erfolgt jetzt im Rahmen eines Hochschulstudiums.
Bundeswehr-Soldaten in Uniform dürfen alle Züge der Deutschen Bahn kostenfrei für dienstliche und private Fahrten nutzen.

Gesundheit
Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen müssen ab März gegen Masern geimpft sein.
Wenn Menschen im Alter nicht allein für ihre Pflege aufkommen können, müssen Kinder erst zahlen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.

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