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Wie korrupt ist Deutschland?

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003 ist der erste weltweit völkerrechtlich bindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption.

Deutschland hat das Übereinkommen am 9. Dezember 2003 unterzeichnet, ratifiziert wurde der Vertrag erst am 12. November 2014.

Aber in der deutschen Politik läuft es in Sachen Korruption aber noch nicht blendend. Das Thema Korruption deckt dabei hauptsächlich die Spanne Vorteilsannahme / Bestechlichkeit / Vorteilsgewährung / Bestechung ab.
Das Antikorruptionsgremium des Europarats hat Deutschland Nachholbedarf attestiert. Nach Ansicht des Antikorruptionsgremiums unternimmt Deutschland noch zu wenig gegen Korruption. Der Bundestag würde z.B. transparentere Regeln blockieren.

Es ist nicht die erste Rüge dieses Gremiums an Deutschland.

Die deutsche Europarats-Delegation muss dem Gremium in dieser Sache nun bis spätestens Juni 2020 einen Bericht vorlegen, in dem sie aufzeige, dass seine Empfehlungen im Kampf gegen Korruption im Parlament und in der Justiz auch umgesetzt würden.

Deutschland tue z.B. nicht genug gegen Bestechung von Abgeordneten.
Es brauche z.B. klarere Regeln für den Umgang mit Lobbyisten in Form eines öffentlichen Lobbyregister aus dem hervorgeht, welche Lobby auf welches Gesetz Einfluss genommen hat.

Mit Blick auf die jüngsten Parteispendenskandale wird moniert, dass auch hier noch Verbesserungsbedarf bei den Regeln für die Parteienfinanzierung besteht. Zu oft würden noch die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für Spenden umgangen.

Ausserdem werden immer noch schärfere und klarere Regeln für eine Mandatsträgerbestechung gefordert.
Wie z.B. umfassendere Vorgaben für das politisch richtige Verhalten von Abgeordneten zum Schutz vor Korruptionsverdacht. Dazu gehört z.B., dass Einnahmen aus Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten genau angegeben werden sollten. Und Beteiligungen der Politiker an Unternehmen beispielsweise detaillierter dargelegt werden sollten.
Auch müssten die Verhaltensregeln im Hinblick auf Reisen, Einladungen und Geschenke weiter konkretisiert werden.

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