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2015 – Was bringt es Neues?

Da tut sich schon einiges: Neue Beiträge für Pflege und Krankenversicherung, Mindestlohn, Mietpreisbremse, sinkende Garantiezinsen bei Lebensversicherungen, Änderungen beim Bezahlen der Kirchensteuer oder ein neues Meldegesetz. Und noch vieles mehr. Auf jeden Fall ist es gar nicht so leicht, da den Überblick zu behalten. Hier die wichtigsten Änderungen:

Mindestlohn
Ab Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde – allerdings nicht für unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Azubis sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Pflicht- und freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten. Bis Ende 2016 dürfen auch Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen befristet vom Mindestlohn nach unten abweichen

Pflegeversicherung teurer
Der Pflegebeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent für Eltern und 2,6 Prozent für Kinderlose. Dafür sollen die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ausgeweitet werden.

Neue Krankenkassenbeiträge
Am 1. Januar 2015 sinkt er von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitragssatz paritätisch mit jeweils 7,3 Prozent.
Viele Kassen geben aber die Reduzierung nicht weiter sondern behalten die Differenz als Zusatzbeitrag.

Rentenbeitrag sinkt
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung sinkt um 0,2 Prozentpunkte.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen
In der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt sie von 5.950 Euro auf 6.050 Euro. In Ostdeutschland steigt sie von 5000 auf 5200 Euro im Monat.

Kirchensteuer wird automatisch abgebucht
Ab dem 1. Januar 2015 erfolgt der Kirchensteuereinbehalt durch die Banken automatisch.

Maklerkosten
Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn. So wird es wahrscheinlich ab Mitte des Jahres heissen. Das Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet.

Mietpreisbremse
Wird wahrscheinlich auch ab Mitte des Jahres kommen.

Vermieter muss Mieter den Einzug bestätigen
Vermieter müssen bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitwirken und dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Bestätigung muss Namen und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.

Briefporto
Das Porto für den Standardbrief steigt ab Januar erneut um zwei Cent auf dann 62 Cent. Päckchen werden um 30 Cent teurer Das Porto für den Kompaktbrief sinkt von 90 auf 85 Cent.

Rundfunkbeitrag fällt minimal
Die Rundfunkgebühr soll ab April von 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich sinken.

Einlagensicherung bei privaten Banken reduziert
Ab dem kommenden Jahr sinkt die Sicherungshöhe für Sparguthaben bei privaten Banken. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken sind derzeit Anlegergelder bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank geschützt. Diese Sicherungsgrenze wird ab dem 1. Januar auf 20 Prozent abgesenkt. Bis 2025 soll sie schrittweise weiter bis auf 8,75 Prozent fallen.
Kunden von Sparkassen, den Volks- und Raiffeisenbanken und den öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen.

Garantiezins bei Lebensversicherungen sinkt weiter
Zum 1. Januar 2015 tritt auch das Lebensversicherungsreformgesetz in Kraft. Der Garantiezins wird damit für Neuverträge von 1,75 auf 1,25 Prozent abgesenkt.

Ökostromumlage sinkt zum ersten Mal
Die Umlage sinkt von 6,24 Cent auf 6,17 Cent je Kilowattstunde. Für einen 3-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von 3.750 Kilowattstunden ergeben sich daraus Minderkosten in Höhe von 2,63 Euro

EU-Energielabel auch im Internet
Ab 1. Januar 2015 ist das EU-Energielabel im Online-Handel Pflicht

Alte Heizungen müssen raus
Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ab 2015 ausgetauscht werden. Bisher galt eine Austauschpflicht nur für Heizungen, die vor dem Jahr 1978 eingebaut worden sind.

Ältere Öfen
Viele Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen ab Januar Grenzwerte einhalten oder mit einem Staubfilter ausgerüstet werden. Auskunft dazu geben Hersteller oder Schornsteinfeger.

Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel
Innerhalb Deutschlands können Autofahrer künftig bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des früheren Wohnortes behalten. Erst bei einer Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichnen des neuen Wohnortes beantragt werden.

Abgasnorm Euro6
Für die Erstzulassung von Dieselfahrzeugen gilt ab 2015 die Abgasnorm Euro6

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