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Bayerns Ministerrat begrenzt öffentlichen Konsum von Cannabis

Der Ministerrat Bayerns hat Maßnahmen ergriffen, um den öffentlichen Konsum von Cannabis einzuschränken. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Schutz von Nichtrauchern sowie Kindern und Jugendlichen. Insbesondere soll das Rauchen von Cannabisprodukten auf Außengeländen von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten durch entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz generell verboten werden. Diese Regelung erstreckt sich auch auf das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten mittels Vaporisatoren.

Zudem sollen die Kommunen die Befugnis erhalten, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu untersagen, in denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Zu solchen Bereichen zählen beispielsweise stark frequentierte Sehenswürdigkeiten, Freibäder oder Freizeitparks. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen.

 

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